Kostenübernahme
Wir rechnen mit Ihrer Krankenkasse ab
Bei medizinisch notwendigem Haarersatz übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse einen Festbetrag. Wir übernehmen die komplette Abrechnung für Sie – einen möglichen Eigenanteil zahlen Sie einfach bei der Übergabe oder bequem per Überweisung nach Rechnungsstellung.
So läuft es ab
Rezept
Ihr Arzt stellt eine Verordnung über „Haarersatz / Perücke" aus.
Beratung & Auswahl
Wir finden gemeinsam das passende Zweithaar – in Ruhe und diskret.
Kostenvoranschlag
Wir reichen alles bei Ihrer Kasse ein – Sie müssen sich um nichts kümmern.
Abrechnung
Den Festbetrag rechnen wir direkt mit der Kasse ab. Sie zahlen höchstens einen Eigenanteil.
Rezept vom Arzt – oft der erste Schritt
Viele wissen nicht: Für die Kostenübernahme brauchen Sie ein ärztliches Rezept über „Haarersatz / Perücke". Am besten fragen Sie schon vor dem ersten Termin danach – dann geht alles ganz entspannt.
Privat versichert oder beihilfeberechtigt?
Auch als Privatpatientin erhalten Sie in der Regel einen Zuschuss – das wissen viele nicht. Wir erstellen Ihnen einen Kostenvoranschlag und eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Sind Sie beihilfeberechtigt (z. B. als Beamtin), übernimmt häufig ein Teil die Beihilfe und ein Teil Ihre Versicherung. Sprechen Sie uns gern an – wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten.
Mit diesen Kassen rechnen wir ab
… und alle weiteren gesetzlichen Kassen. Privatversicherte und Beihilfeberechtigte unterstützen wir mit Kostenvoranschlag und Rechnung – Details oben im Abschnitt „Privat versichert oder beihilfeberechtigt?".
Um die Formalitäten kümmern wir uns – Sie kümmern sich um sich.
FAQ
Häufige Fragen zur Kostenübernahme
Rechnet ihr direkt mit meiner Krankenkasse ab?
Ja. Bei medizinisch notwendigem Haarersatz übernehmen wir die komplette Abrechnung mit Ihrer gesetzlichen Kasse – Sie müssen sich um nichts kümmern.
Brauche ich ein Rezept für eine Perücke?
Für die Kostenübernahme benötigen Sie eine ärztliche Verordnung über „Haarersatz / Perücke". Bei Fragen dazu helfen wir Ihnen gern weiter.
Was ist, wenn ich privat versichert oder beihilfeberechtigt bin?
Auch dann unterstützen wir Sie: Wir erstellen Ihnen einen Kostenvoranschlag und schreiben die Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Kasse oder Beihilfestelle einreichen können.
Wie hoch ist mein Eigenanteil?
Ihre Kasse zahlt einen Festbetrag, je nach Modell bleibt ein Eigenanteil. Diesen zahlen Sie einfach bei der Übergabe oder per Überweisung nach Rechnungsstellung.
Ihre Frage ist nicht dabei? Wir nehmen uns Zeit für Sie.
Anrufen: 0 28 53 – 9 56 20 33